Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand 2019

1. Allgemein

1.1  Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde; auch dann, wenn wir entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2  Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

1.3  Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargoländer bzw. an gesperrte Personen bzw. an Personen, welche die Lieferungen und Leistungen militärisch, für ABC-Waffen oder für Kerntechnik verwenden oder verwenden können, ist genehmigungspflichtig. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen sowie, dass die Lieferungen und Leistungen nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert werden, die eine Einfuhr dieser Waren verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

Preise

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Inrechnungstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung. Maßgebend sind ausschließlich die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen

3.1  Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir ein Skonto von 2%. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Dienstleistungen und Reparaturen sind sofort netto fällig. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblich dass wir über die Gutschrift vorbehaltlos verfügen können. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen. Alle entstehenden Spesen und Kosten im Zusammenhang mit der Diskontierung und Einreichung von Schecks und Wechseln gehen zu Ihren Lasten.

3.2  Wir sind berechtigt ab Eintritt des Zahlungsverzuges – wenn Sie Kaufmann sind ab dem Fälligkeitstage Verzugszinsen ohne Nachweis in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

3.3  Sie können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn Sie Kaufmann sind, können Sie ein Zurückbe- haltungsrecht nur geltend machen, wenn Ihnen aus diesem Vertrag rechtskräftige oder unbestrittene Gegenforderungen zustehen.

3.4  Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungs- verzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungs- einstellung des Kunden. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4. Lieferfrist

4.1 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unser Werk verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

4.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Arbeitskampf oder auf andere unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse, wie beispielsweise Material oder Energiemangel, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Zulieferungen (trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer) zurückzuführen und konnte die Nichteinhaltung auch bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt und zumutbarem Einsatz nicht verhindert werden, so wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert.

4.3 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

4.4 Vorstehendes gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird.

4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist oder dies einer zügigeren Abwicklung nützlich ist.

5. Versand, Gefahrenübertragung

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Versandweg und Versandart und versenden die Ware an Ihren Sitz auf Ihre Kosten.

5.2 Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Waren dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder unser Werk/Lager verlassen hat oder mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft, falls sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben.

5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

6. Rügepflicht bei Sachmängeln und Transportschäden

6.1 Offensichtliche Sachmängel (bei Benutzung unsere eigener Transportmängel auch Transportschäden), Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Benutzen wir nicht unser eigenes Transportmittel, so haben Sie Transportschäden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der hierfür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).

7.2  Sie sind zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung berechtigt, dass Sie die Forderungen aus der Weiterveräußerung ausschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des von Ihnen berechneten Betrages schon jetzt an uns sicherheitshalber abtreten. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sie dürfen die Vorbehaltsware nur mit unserer Zustimmung verpfänden oder zu Sicherung übereignen.

7.3  Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gelten wir als Hersteller, und es steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache zu. In diesem Fall verwahren Sie unentgeltlich für uns. Veräußern Sie die neue Sache weiter so gilt Abs. 2 hierfür entsprechend.

7.4  Über Zwangsvollstreckungsmaßnahme Dritter haben Sie uns sofort zu unterrichten und an Maßnahmen zum Schutz unserer Vorbehaltsware mitzuwirken. Sie tragen alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

7.5  Wir können die Einziehungsermächtigung gemäß Abs. 2 widerrufen, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen oder eine Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse eintritt. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, ohne Ausübung des Rücktrittsrechtes und ohne Nachfristsetzung, auf Ihre Kosten die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Auf unser Verlangen hin sind Sie verpflichtet, die Forderungsabtretung Ihren Abnehmern bekannt zu geben und uns die Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Ihre Abnehmer erforderlich sind.

7.6  Übersteigt der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% so sind wir auf Ihr Verlangen insoweit zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet.

7.7  Sie verpflichten sich die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf Ihre Kosten gegen die üblichen Risiken zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Sie vertreten Ihre Versicherungsansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab.

8. Gewährleistung und Haftung für Sachmängel

8.1  Wir leisten Gewähr dafür, dass die Ware frei von Material- und Fertigungsmängel ist. Zeigen Sie uns innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich einen solchen Mangel an, so sind wir verpflichtet, den Mangel nach unserer Wahl in einem angemessenen Zeitraum kostenlos durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu beheben. Sollten wir dazu nicht in der Lage sein, so sind Sie berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen.

8.2  Im Falle einer Mitteilung gem. Abs. 8.1 können wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten verlangen, dass entweder das schadhafte Teil bzw. Gerät an uns zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an Sie geschickt wird oder Sie das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithalten und unser Service-Techniker die Reparatur bei Ihnen vornimmt.

8.3 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrenübergang.

8.4 Aufgetretene Mängel haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen und alles zu tun, um den Schaden gering zu halten.

8.5 Wir sind zu Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn Sie die Ihnen obliegenden Vertragspflichten erfüllen. Insbesondere sind die vereinbarten Zahlungen bedingungsgemäß zu leisten, wobei Sie Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten dürfen, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetreten Mängeln steht.

8.6 Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung (insbesondere bei Verschleißteilen) sowie unsachgemäßer Behandlung leisten wir keine Gewähr. Für Mängel, die auf von Ihnen oder Dritten unsachgemäß vorgenommen Änderungen oder Reparaturen beruhen, haften wir nicht. Gleiches gilt, wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden.

8.7 Durch Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden die Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche gehemmt.

8.9 Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.

8.10 Weitergehende Ansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder Gesetz, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von solchen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. (Mangelfolgeschäden). Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften kraft Gesetz zwingend gehaftet wird.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

9.1 Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung / Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages erstatten.

9.2  Veränderungen des Äußeren der Ware, die Sie oder einen Dritten als Hersteller erscheinen lassen könnten, die Entfernung unserer Warenzeichen sowie die Anbringung Ihrer Warenzeichen auf der Ware sind unzulässig.

9.3  An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsrechte und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

10. Rechte an Software

10.1 An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird Ihnen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Waren, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt. Eine Zugänglichmachung gegenüber Dritten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Abgesehen von einer Sicherungskopie sind Vervielfältigungen nicht gestattet. Quellenprogramme stellen wir nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zur Verfügung.

11. Haftung und Schadensersatzansprüche

11.1  Unsere Haftung, die unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund – einschließlich Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung ist, vorbehaltlich der weiteren Einschränkungen in den folgenden Absätzen, aus Fälle beschränkt, in denen der Schaden aus Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt ist, wobei in diesem Fall die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt und der Höhe nach bei Sach- und Vermögensschäden auf EUR 100.000,– sowie bei Personenschäden auf EUR 1.000.000,– begrenzt ist.

11.2  Sind Sie Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind etwaige Schadensersatzansprüche zusätzlich zu den im vorstehenden Absatz enthaltenen Beschränkungen in der Weise eingeschränkt, dass wir im Falle leichter Fahrlässigkeit auch nicht für mittlere Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden in Form des Vermögensschadens oder entgangenen Gewinns haften. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für mittelbaren Schaden auf EUR 100.000,– begrenzt.

11.3 Unsere Haftung nach dem Produkthaftgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen bei Fehlern eines gelieferten Gegenstands bleibt unberührt.

11.4 Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

12. Erfüllungsort, Datenspeicherung und Gerichtstand

12.1 Wir weisen wir daraufhin, dass wir und gegebenenfalls auch die mit uns in der Unternehmensgruppe verbundenen Unternehmen, personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.

12.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

12.4 Gerichtsstand ist Iserlohn